Kreisbereitschaftsleitung (KBLg)Kreisbereitschaftsleitung (KBLg)

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Kreisbereitschaftsleitung (KBLg)

  • Mitglieder der Kreisbereitschaftsleitung

    Jürgen Terstappen (Kreisbereitschaftsleiter)

    1.kbl(at)bereitschaften.brk-muenchen.de

    Das ursprüngliche Interesse galt der Notfallmedizin, inzwischen durfte ich viele unserer Tätigkeitsfelder kennen lernen und mitgestalten. Mit macht es Spaß in einem kameradschaftlichen Umfeld Dinge anzupacken und gemeinsam voranzubringen. Be-sonders liegt mir der ehrenamtliche Charakter unseres Verbandes am Herzen.

    Zuständigkeiten: Fachdienste, Arbeitskreise, Bezirksverband Oberbayern, Katastrophenschutz, Einsatzführungsdienst, Haushalt, Vorstandsarbeit

    • Steckbrief Jürgen Terstappen

      Ausbildung und derzeitige Tätigkeit

      Chemieingenieur, M.Sc. Siedlungswasserwirtschaft, Dozent in der Erwachsenenbildung (IHK)

      Fachbereich Labor & Verfahrenstechnik im Baureferat LH-München

      Werdegang im BRK

      Rettungsassistent, Ausbilder EH, San (12 Jahre Instruktor San im BV), RD und Frühdefibrillation
      Tätigkeit im Einsatzführungsdienst als ELRD, OrgL, ÖEL und Fachberater in den FüGK von Stadt und Landkreis München

      seit 1992 in der Bereitschaft Süd 1 (davon 16 Jahre als Bereitschaftsleiter)
      2001-2013 stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter
      seit 2005 1. stv. KBL und K-Beauftragte
      seit 2013 Kreisbereitschaftsleiter und Bezirksfachdienstleiter Sanitätsdienst im Bezirksverband Oberbayern

    Michael Wieland (1. stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter)

    2.kbl(at)bereitschaften.brk-muenchen.de

    Nach meiner Zeit bei der Bundeswehr wollte ich die erworbenen notfallmedizinischen Kenntnisse weiterhin im zivilen Rettungsdienst einbringen und kam so zum BRK. Ich wurde Mitglied in der Bereitschaft Feldmoching und engagierte mich in den ersten Jahren intensiv im Sanitäts- und Rettungsdienst. Im Laufe der Zeit absolvierte ich diverse Leitungs- und Führungskräfteausbildungen, wurde erst stv. BL, dann BL in Feldmoching und zuletzt stv. KBL. Dadurch verschob sich mein Interesse nach und nach vom RD zur Einsatztaktik im Sanitätsdienst. Bis heute steht für mich die ehrenamtliche Tätigkeit im BRK an oberster Stelle. Ich suche stets neue Herausforderungen und habe Freude an neuen Projekten mitarbeiten zu können.

    Zuständigkeiten: Bereitschaften Feldmoching, Freimann, Planegg, West 1, West 2 / Pasing, West 3 / Aubing, West 4, Materialwesen, Vorstandsarbeit, Haushalt, IT, Stabsarbeit

    • Steckbrief Michael Wieland

      Ausbildung und derzeitige Tätigkeit

      Studium der Wirtschaftsinformatik

      Selbstständig im IT-Systemvertrieb

      Werdegang im BRK

      6 Jahre BW-Krankenhaus Ulm (Abt. Anästhesie & Intensivmedizin, SAR Ulm 75)
      seit 1986 Mitglied in der Bereitschaft Feldmoching, 16 Jahre als Bereitschaftsleiter
      seit 2005 stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter

    Edith Amann (stellvertretende Kreisbereitschaftsleiterin)

    4.kbl(at)bereitschaften.brk-muenchen.de

    Ich bin in meinem Unternehmen als betrieblicher Sanitäter aktiv. Dies motivierte mich, mich auch in meiner Freizeit für andere Menschen einzusetzen. Das Wohl der Mitmenschen liegt mir sehr am Herzen. Meine Erfahrungen als Bereitschaftsleiterin kann ich nun in der Kreisbereitschaftsleitung einbringen.

    Zuständigkeiten: Bereitschaften Deisenhofen, Grünwald, Sauerlach, Süd 1, Süd 2, Unterhaching, Koordination Blutspenden, Soziale Aufgaben in den Bereitschaften, Ehrungen

    • Steckbrief Edith Amann

      Ausbildung und derzeitige Tätigkeit

      Bankkauffrau

      Werdegang im BRK

      2002 Eintritt in die Bereitschaft München-Harlaching
      2005 Ausbildung zur Kriseninterventionsberaterin
      2009-2021 Bereitschaftsleiterin der Bereitschaft München-Harlaching
      seit 2013 stellvertretende Kreisbereitschaftsleiterin

    Thomas Schmid (stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter)

    5.kbl(at)bereitschaften.brk-muenchen.de

    Ich bin 2001 als (vom Wehrdienst) freigestellter Helfer zum Roten Kreuz gekommen und auch nach meiner Ersatzdienstpflicht geblieben. Nach vielen Jahren als Helfer und einigen Jahren als Taktischer Leiter der Bereitschaft Nord 2 engagiere ich mich mittlerweile als stv. Kreisbereitschaftsleiter auf Kreisebene. Mein Ziel ist es dabei, unseren Patient*innen und Partnern eine professionelle (Dienst-)Leistung und unseren Helfer*innen ein interessantes Arbeitsumfeld zu bieten, in dem sie ihr ehrenamtliches Engagement gerne erbringen und in dem wir unseren ehrenamtlichen Kern bewahren können.

    Zuständigkeiten: Bereitschaften Haar, Harlaching, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neuperlach, Ost 1, Perlach, Trudering, Öffentlichkeitsarbeit, ZfK Feuerwache 5, Beschaffung MZF

    • Steckbrief Thomas Schmid

      Ausbildung und derzeitige Tätigkeit

      Elektro-Ingenieur, zertifizierter Senior Project Manager

      Projektleiter und Prozessmanager in einem mittelständischen Technologiekonzern

      Werdegang im BRK

      Fachsanitäter, Verbandführer, Fachlehrgang IuK, UgSanEl

      2001 Eintritt in die Bereitschaft Nord 2 als Freigesteller Helfer
      2014-2021 Taktischer Leiter der Bereitschaft
      seit 2020 stv. Kreisbereitschaftsleiter

  • Auszug aus der Ordnung der Bereitschaften im Bayerischen Roten Kreuz vom 12.11.2012 (i. d. F. vom 17.12.2020)

    § 17 Gemeinschaftsleitungen

    (1) Die Gemeinschaftsleitungen vertreten die Interessen der Gemeinschaft ihrer jeweiligen Verbandsstufe nach innen und außen. Die rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis richtet sich nach Maßgabe der Satzung des BRK sowie der Verwaltungsordnung des BRK. Die Regelungen des bürgerlichen Rechts, eine Erteilung von Vollmachten im Innen- und Außenverhältnis betreffend, bleiben unberührt.

    (2) Die Gemeinschaftsleitungen koordinieren die Arbeit der Ausschüsse der Gemeinschaft ihrer Verbandsstufe.

    (3) Bei den Gemeinschaftsleitungen liegt die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse und Weisungen übergeordneter ehrenamtlicher Leitungsgremien.

    (4) Sie sorgen für einen guten Informationsfluss zwischen der jeweils über- und untergeordneten Verbandsstufe.

    (5) Der Gemeinschaftsleiter der jeweiligen Verbandsstufe oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des jeweiligen Ausschusses hat das Recht der Kontrolle der Bereitschaften und Einsatzstellen in seinem Zuständigkeitsgebiet.

    (6) Der Gemeinschaftsleiter der jeweiligen Ebene ist berechtigt, an allen Sitzungen und Veranstaltungen der Gemeinschaft derselben und aller darunterliegenden Ebenen teilzunehmen.

    (7) Der jeweilige Gemeinschaftsleiter erstellt einen Geschäftsverteilungsplan seiner Verbandsstufe, welcher der jeweils über- und untergeordneten Ebene bekannt gemacht wird.

    § 28 Zusammensetzung der Kreisbereitschaftsleitung

    (1) Die Kreisbereitschaftsleitung besteht aus

    a) dem Kreisbereitschaftsleiter,
    b) dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Kreisbereitschaftsleiter,
    c) dem Beauftragten für die Bereitschaften des Kreisverbandes mit beratender Stimme.

    (2) Der Kreisbereitschaftsleiter und der erste stellvertretende Kreisbereitschaftsleiter werden von den wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinschaft eines Kreisverbandes gemäß dieser Ordnung gewählt. Der zweite stellvertretende Kreisbereitschaftsleiter wird vom Kreisbereitschaftsleiter bestellt.

    (3) Bestehen in einem Kreisverband mehr als zehn Bereitschaften, können pro angefangenen weiteren zehn bestehenden Bereitschaften jeweils ein zusätzlicher stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter durch den KBL bestellt werden.

    § 29 Aufgaben der Kreisbereitschaftsleitung

    (1) Der Kreisbereitschaftsleiter und sein erster Stellvertreter sind grundsätzlich Mitglieder des Vorstands im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften ihrer Verbandsstufe. Der zweite Stellvertreter ist in der Regel deren jeweiliger Abwesenheitsvertreter. Die weitere Vertretung in Inkompatibilitätsfällen regelt der Kreisbereitschaftsleiter.

    (2) Der Kreisbereitschaftsleitung obliegt über den in § 17 benannten Aufgaben zusätzlich
    a) die Kontrolle der Einhaltung sicherheits- und einsatzrelevanter organisationsinterner und externer Vorgaben,
    b) die Erstellung eines jährlichen Haushalts- und Finanzplanes,
    c) die Umsetzung der Beschlüsse des Kreisausschusses,
    d) ein guter Informationsfluss zwischen Bezirksebene und den örtlichen Bereitschaften,
    e) die Verantwortung für Einsätze, Übungen und Veranstaltungen, bei denen mehrere Bereitschaften ihres Zuständigkeitsbereichs zusammenwirken.

    (3) Der Kreisbereitschaftsleiter schlägt den K-Beauftragten zur Bestellung durch den Kreisvorstand vor.

    (4) Der Kreisbereitschaftsleiter ist Disziplinarvorgesetzter der Bereitschafts- und Arbeitskreisleiter seines Kreisverbandes und der sonstigen Mitglieder des Kreisausschusses.

    (5) Die weiteren Kompetenzen und Befugnisse der Kreisbereitschaftsleitung ergeben sich aus den vom Landesausschuss vorgegebenen Stellenbeschreibungen und der Dienstvorschrift