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Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung besteht aus drei Komponenten: dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Int. Föderation) sowie den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Das Logo des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz

Gründungsorgan der Bewegung ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf. Das IKRK ist eine private, neutrale und unabhängige Schweizer Organisation mit dem humanitären Auftrag, sich weltweit für den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten einzusetzen.

Es leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten, besucht Gefangene und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Die Konfliktparteien ruft das IKRK zur Einhaltung des Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten und die Beachtung der Beschränkung bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu gewährleisten. Darüber hinaus spielt das IKRK eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Int. Föderation) hat ebenfalls ihren Sitz in Genf und ist der Dachverband der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Sie unterstützt die Entwicklung Nationaler Gesellschaften sowie den Ausbau ihrer Dienste zugunsten der am meisten Schutz- und Hilfebedürftigen. Sie koordiniert die internationale Hilfe der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Fall von Natur- und technischen Katastrophen und fördert nationale Katastrophenschutzprogramme.

Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Im Jahre 2007 verwirklichen 186 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit durch ihre Arbeit die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Nationale Gesellschaften sind in ihrem Staat als freiwillige Hilfsgesellschaften („auxiliaries to the public authorities“) anerkannt. Als solche erfüllen sie in Friedenszeiten ein breites Spektrum an humanitären Aufgaben im Katastrophenschutz sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Bedarfsfall arbeiten die Nationalen Gesellschaften beim Zivilschutz mit und unterstützen den Sanitätsdienst ihrer Streitkräfte.

International leisten die Nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophensituationen humanitäre Hilfe. Außerdem helfen sie durch ein weltweites Suchdienst-Netzwerk bei der Familienzusammenführung.