Aufgaben des Suchdienstes
Großschadensereignisse und Katastrophen
Bei Großschadensereignissen und Katastrophen kommt es im Regelfall zu vielen Verletzten und Betroffenen. Diese Leute werden von ihren Angehörigen vermisst. Für viele Angehörige ist die Unklarheit über das Schicksal und den Verbleib der Betroffenen unerträglich.
Am Schadensort selber kann suchenden Angehörigen keine Auskunft gegeben werden, da die Helfer vor Ort mit Ihren Aufgaben ausgelastet sind. Auch gibt es vor Ort keinen Überblick über den Verbleib der Betroffenen.
Der Fachdienst Personenauskunft ist dafür verantwortlich, die Daten über alle verletzten und unverletzten Betroffenen zu sammeln und eine Personenauskunftstelle für die Betroffenen einzurichten.
Um den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, nach vermissten Betroffenen zu suchen, wird normalerweise eine Hotline-Telefonnummer in den Medien (TV und Radio) bekannt gegeben. Hierüber kann man uns dann kontaktieren. Wir stellen die verloren gegangenen Kontakte wieder her, indem wir Auskunft geben, so bald wir Informationen über den Verbleib der Person haben.
Kriegerische Konflikte
Im Rahmen des Zivilschutz kann es zu großflächigen Evakuierungen kommen. Hier kann der Fachdienst Personenauskunft eine Personenauskunftstelle einrichten und Angehörige und Personen mit berechtigtem Interesse den Aufenthaltsort der evakuierten Personen mitteilen.
Nach Artikel 122 des III. und Artikel 136 des IV. Genfer Abkommens vom 12.08.1949 ist jede an einem Konflikt beteiligte Partei verpflichtet, ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten und zwar
- für die in ihrer Hand befindlichen Kriegsgefangenen und
- für die in ihrem Herrschaftsbereich befindlichen geschützten Personen.
Das AAB sammelt die Daten der vom Konflikt betroffenen Personen, und nimmt gleichzeitig Suchanfragen nach Vermissten auf. Es stellt Kontakte wieder her und ermöglicht die Kommunikation z.B. zwischen Kriegsgefangenen und Angehörigen in einem anderen Land, in internationaler Zusammenarbeit.
Da die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1954 den Genfer Abkommen beigetreten ist, muß im Konfliktfall ein AAB eingerichtet werden. Im Jahr 1966 wurde zur Wahrnehmung dieser Aufgaben das DRK beauftragt, da dieses bereits Erfahrungen aus den Auskunftsstellen des 2. Weltkriegs hatte.
Der Fachdienst Personenauskunft unterstützt das Amtliche Auskunftsbüro (AAB) im Konfliktfall. Es stellt Nachrichten der Kriegsgefangen zu und unterstützt bei der Übergabe von Nachlässen.
Bisherige Einsätze unserer Personenauskunft-Einheit
Februar 2016 - Zugunglück Bad Aibling
Erfassung der Verletzten und der Helfer.
2008-2012 - Kaltenberger Ritterspiele
Unterstützung des KV Landsberg (Lech) bei der Erfassung der Verletzten und Helfer.
Juni 2006 - Fussball-WM in Deutschland
Erfassung der Verletzten und der Helfer.
Dezember 2004 - Flutkatastrophe Indonesien
Unterstützung des DRK-Suchdienstes.
Sommer 1999 - Konflikt auf dem Balkan
Erfassung der Flüchtlinge, die in Deutschland untergebracht wurden.
Juni 1999 - Jahrhundert-Hochwasser an der Isar
Drohende Evakuierung von zwei Kliniken. Zum Glück ging das Wasser rechtzeitig zurück.
Oktober 1989 - Öffnung der Grenzen zur DDR
Erfassung der neuen Bundesbürger an der österreichischen Grenze.