Es gibt Ereignisse, die plötzlich und unerwartet geschehen und für diejenigen, die diese Ereignisse wahrnehmen, psychisch extrem belastend sein können. Beispiele für solche Situationen sind:
- Tod eines Angehörigen im Haushalt
- Augenzeugen von belastenden Situationen, wie etwa schwere Unfälle oder Geiselnahmen
- Begleitung bei der Überbringung von Todesnachrichten
- Erfolglose Reanimation bei Angehörigen oder Patienten
Mitglieder aus unserem Fachdienst werden immer dann tätig, wenn Menschen in solchen Ausnahmesituationen akut zu betreuen sind.
Betroffene in diesem Zusammenhang können entweder Angehörige oder auch unbeteiligte Augenzeugen sein. Es ist aber auch möglich, dass Mitglieder der Hilfskräfte (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, etc.) das gerade erlebte nicht oder nur schwer verkraften können. Die Betreuung und unsere Vorgehensweise unterscheidet sich dabei erheblich, abhängig davon, wer zu betreuen ist.
- Für Angehörige oder Augenzeugen kommen wir als PSNV-B (B steht hier für Betroffene) zum Einsatz.
- Für Mitglieder der Hilfskräfte arbeiten wir als PSNV-E (E steht hierbei für Einsatzkräfte)