Gründungsorgan der Bewegung ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mit Sitz in Genf. Das IKRK ist eine private, neutrale und unabhängige Schweizer Organisation mit dem humanitären Auftrag, sich weltweit für den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten einzusetzen.
Es leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten, besucht Gefangene und organisiert einen Zentralen Suchdienst. Die Konfliktparteien ruft das IKRK zur Einhaltung des Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten und die Beachtung der Beschränkung bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu gewährleisten. Darüber hinaus spielt das IKRK eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Im Jahre 2025 verwirklichen 191 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit durch ihre Arbeit die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Nationale Gesellschaften sind in ihrem Staat als freiwillige Hilfsgesellschaften („auxiliaries to the public authorities“) anerkannt. Als solche erfüllen sie in Friedenszeiten ein breites Spektrum an humanitären Aufgaben im Katastrophenschutz sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Bedarfsfall arbeiten die Nationalen Gesellschaften beim Zivilschutz mit und unterstützen den Sanitätsdienst ihrer Streitkräfte.
International leisten die Nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophensituationen humanitäre Hilfe. Außerdem helfen sie durch ein weltweites Suchdienst-Netzwerk bei der Familienzusammenführung.