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PSNV-B: KriseninterventionPSNV-B: Krisenintervention

Krisenintervention: Hilfe für Betroffene (PSNV-B)

Diese Unterstützung leisten wir für Betroffene von belastenden Ereignissen. Welche das sein können, haben wir in der nachfolgenden Übersicht beispielhaft aufgeführt:

Einsatzindikationen

  • Reanimation / Todesfall
  • Suizid / Suizidversuch
  • Schwerer oder tödlicher Verkehrs-/Schienenunfall
  • Schwerer oder tödlicher Freizeit-/Arbeitsunfall
  • Tod/schwere Verletzung eines Kindes
  • Überbringung von Todesnachrichten
  • Massive Gewalterfahrung 

Es sind nicht nur Angehörige bei Todesfällen, die wir betreuen. Auch unfreiwillige Zeugen von stark belastenden Ereignissen wie Unfälle oder Verbrechen können seelische Belastungen erfahren.

Wir gehen bei der Betreuung nicht nach einem festen Schema vor, da jeder Mensch andere Bedürfnisse hat. Das Verarbeiten des Erlebten oder der gerade erfahrenen Nachricht ist für jeden Einzelnen vollkommen individuell, so wie dies auch unsere Unterstützung sein muss.

Zielsetzung

Nach traumatischen Erlebnissen kann das Gehirn mit speziellen Bewältigungsstrategien (z.B. Derealisation, Depersonalisation, dissoziative Amnesie) reagieren. Diese Schutzmechanismen führen allerdings zu einer eingeschränkten Informationsverarbeitung sowie Wahrnehmung, sowie einer Distanz zum Erlebten und den eigenen emotionalen Reaktionen. Für die Verarbeitung kann dies allerdings hinderlich sein, so können sich posttraumatische Belastungsstörungen bilden. Durch Krisenintervention in der akuten Situation versuchen wir diesem Mechanismus entgegen zu wirken. 

Beispielhafter Ablauf einer strukturierten Betreuung

  • Schutz vor weiterer Traumatisierung
  • Vermitteln von Orientierung
  • Emotionale Stabilisierung
  • Aktivieren sozialer Ressourcen
  • Abschiednehmen anbahnen/durchführen
  • Vernetzung zu psychosozialen Betreuungsangeboten
  • Abschluss der Betreuung mit Übergabe an soziale Ressourcen oder Anschlusshilfe