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PSNV-B: KriseninterventionPSNV-B: Krisenintervention

Krisenintervention: Hilfe für Betroffene (PSNV-B)

Einsatzindikationen

  • Reanimation / Todesfall
  • Suizid / Suizidversuch
  • Schwerer oder tödlicher Verkehrs-/Schienenunfall
  • Schwerer oder tödlicher Freizeit-/Arbeitsunfall
  • Tod/schwere Verletzung eines Kindes
  • Überbringung von Todesnachrichten
  • Massive Gewalterfahrung 

Ablauf einer strukturierten Betreuung

1. Schutz vor weiterer Traumatisierung

2. Vermitteln von Orientierung


3. Emotionale Stabilisierung


4. Aktivieren sozialer Ressourcen

5. Abschiednehmen anbahnen/durchführen


6. Vernetzung zu psychosozialen Betreuungsangeboten

7. Abschluss der Betreuung mit Übergabe an soziale Ressourcen oder Anschlusshilfe

Zielsetzung

Nach traumatischen Erlebnissen kann das Gehirn mit speziellen Bewältigungsstrategien (z.B. Derealisation, Depersonalisation, dissoziative Amnesie) reagieren. Diese Schutzmechanismen führen allerdings zu einer eingeschränkten Informationsverarbeitung sowie Wahrnehmung, sowie einer Distanz zum Erlebten und den eigenen emotionalen Reaktionen. Für die Verarbeitung kann dies allerdings hinderlich sein, so können sich posttraumatische Belastungsstörungen bilden. Durch Krisenintervention in der akuten Situation versuchen wir diesem Mechanismus entgegen zu wirken.