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Internationaler Tag der Vermissten – das Rote Kreuz hilft Suchenden

Tausende Menschen wenden sich jedes Jahr an das Deutsche Rote Kreuz, um Hilfe bei der Suche nach verschwundenen Angehörigen in Kriegen und Konflikten zu erhalten. Zusammen mit Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften in der ganzen Welt arbeitet dann das Rote Kreuz um die Schicksale zu klären. Am 30. August, dem internationalen Tag der Vermissten, erinnert das Deutsche Rote Kreuz an die UNO-Konvention gegen das „Verschwindenlassen“. Systematisches Verschwindenlassen von Menschen wird oft in Kriegen und Konflikten praktiziert. Es ist ein Verbrechen gegen das Völkerrecht und ein Kriegsverbrechen. Rund zwei Millionen Menschen gelten weltweit als verschwunden. Die UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen beinhaltet wichtige Vorschriften, um das Problem zu bekämpfen. Zum Beispiel soll jeder Gefangene von den Behörden registriert werden. Eine einfache Maßnahme, die es aber erschwert, Menschen spurlos verschwinden zu lassen. Die Konvention verpflichtet auch Staaten, das Verschwindenlassen durch nationale Gesetzgebung zu verbieten. Bis heute haben 19 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, es tritt aber erst mit der 20. Ratifizierung in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen am 24. September 2009 ratifiziert. Informationen zum Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes finden Sie hier. Hintergründe zum Thema in englischer Sprache finden Sie beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes. Und hier schließlich informieren wir Sie über die Suchdienstaufgaben des Münchner Roten Kreuzes.