Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Hartz-IV-Sätze für Kinder zukünftig nicht mehr prozentual von den Bedarfen Erwachsener abgeleitet werden dürfen, kommentiert Donata Freifrau von Schenck, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes:
„Zu einem förderlichen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gehören aus unserer Sicht eine gesunde Ernährung, Schulhefte und Schulausflüge ebenso wie für außerschulische Bildungsaktivitäten wie Musikschule, Jugendgruppe oder Sport. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss jetzt schnell in die Praxis umgesetzt werden, damit…